gültig ab 01.10.1996
(Die Wasserversorgung ist zur Zeit nicht MWSt-pflichtig)
Die jährliche Grundgebühr beträgt Fr. 20.00 je Wasserzähler oder soweit keine Wasserzähler eingebaut sind, je Anschluss.
Der jährliche Gebäudezuschlag beträgt 0.2 Promille des aufgewerteten Zeitwertes der angeschlossenen Objekte mindestens jedoch Fr. 10.00.
Die Konsumgebühr nach Messung beträgt je bezogenem Kubikmeter Wasser:
Erfolgt die Wasserabgabe ohne Messung, so erfolgt eine Pauschalverrechnung. Die Pauschalen betragen:
Dieser Tarif ersetzt den bisherigen Tarif der Wasserversorgung des Jahres 1977.
Sehr geehrter Kunde, sollten Sie an einen neuen Wohnort ziehen, so teilen Sie uns bitte Ihren Wechsel mit. Wir werden Ihnen dann die Schlussrechnung für Strom und Wasser zustellen.
Elektrizitätswerk Murg
Frau K. Gubser
CH-8877 Murg
Tel.: 081 720 30 41
Fax: 081 738 27 10
E-Mail karin.gubser@murg.ch